Homepage » Das Völkerrecht im Original › Bekanntmachung über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Chinas zu den auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen vom 15.06.1905    

 

Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung Nr. 3144 im Reichs-Gesetzblatt Nr. 27 vom 22.06.1905, S. 553, wiedergegeben. Hinsichtlich der Vertragsparteien nach aktuellem Stand wird auf die Einträge im vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B verwiesen.


Bekanntmachung über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Chinas zu den auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen.

Die auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 von dem Vertreter Chinas unterzeichneten Abkommen:

1. zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 393),

2. betreffend das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen (Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 474),

3. betreffend das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken (Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 478),

sind von China ratifiziert worden. Die Protokolle über die im Haag bewirkte Hinterlegung der Ratifikationsurkunden sind am 21. November 1904 aufgenommen worden.

Berlin, den 15. Juni 1905.

Der Reichskanzler.
Fürst von Bülow.

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