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Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung Nr. 3762 im Reichs-Gesetzblatt Nr. 24 vom 19.05.1910, S. 673, wiedergegeben. Hinsichtlich der Vertragsparteien nach aktuellem Stand wird auf die Einträge im vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B verwiesen. Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Haïti und über die Ratifikation von elf dieser Abkommen durch Siam. Die im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 5 bis 375 abgedruckten, auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen zwölf Abkommen vom 18. Oktober 1907 sind von Haïti und, mit Ausnahme des dort auf Seite 59 bis 81 abgedruckten Abkommens, betreffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden, auch von Siam ratifiziert worden. Die Königlich Niederländische Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Ratifikation Haïtis nebst den Ratifikationsurkunden am 2. Februar 1910 und die Anzeige über die Ratifikation Siams nebst den Ratifikationsurkunden am 12. März 1910 erhalten. Die Vorbehalte, die von der Abordnung Siams bei der Unterzeichnung des Abkommens über die Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontaktminen (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 231) und des Abkommens, betreffend die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekriegs, (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 343) gemacht worden sind, sind bei der Ratifikation ausdrücklich aufrecht erhalten worden. Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 375, 382 und 457 veröffentlichten Bekanntmachungen vom 25. Januar und 14. Februar 1910. Berlin, den 6. Mai 1910.
Der Reichskanzler.
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