Homepage » Das Völkerrecht im Original › Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch die Schweiz vom 27.06.1910    

 

Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung Nr. 3798 im Reichs-Gesetzblatt Nr. 40 vom 06.07.1910, S. 913, wiedergegeben. Hinsichtlich der Vertragsparteien nach aktuellem Stand wird auf die Einträge im vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B verwiesen.


Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch die Schweiz.

Die im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 5 bis 375 abgedruckten, auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 sind, mit Ausnahme des dort auf Seite 59 bis 81 abgedruckten Abkommens, betreffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden, von der Schweiz ratifiziert worden. Die Königlich Niederländische Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Ratifikation nebst der Ratifikationsurkunde am 12. Mai 1910 erhalten. Dem Vorbehalt entsprechend, den der Bevollmächtigte der Schweiz bei der Unterzeichnung des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 5) gemacht hat, ist Artikel 53 Abs. 2 dieses Abkommens von der Ratifikation ausdrücklich ausgenommen worden.

Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 375, 382, 457 und 673 veröffentlichten Bekanntmachungen vom 25. Januar, 14. Februar und 6. Mai 1910.

Berlin, den 27. Juni 1910.

Der Reichskanzler.
von Bethmann Hollweg.

Valid XHTML 1.1