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Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung Nr. 3813 im Reichs-Gesetzblatt Nr. 48 vom 19.09.1910, S. 992, wiedergegeben. Hinsichtlich der Vertragsparteien nach aktuellem Stand wird auf die Einträge im vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B verwiesen. Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Belgien. Die im Reichs-Gesetzblatt von 1910 Seite 5 bis 375 abgedruckten, auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 sind, mit Ausnahme des dort auf Seite 59 bis 81 abgedruckten Abkommens, betreffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden, von Belgien ratifiziert worden. Die Königlich Niederländische Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Ratifikation nebst der Ratifikationsurkunde am 8. August 1910 erhalten. Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetzblatt von 1910 Seite 375, 382, 457, 673 und 913 veröffentlichten Bekanntmachungen vom 25. Januar, 14. Februar, 6. Mai und 27. Juni 1910. Berlin, den 8. September 1910.
Der Reichskanzler.
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