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Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung im Reichsgesetzblatt Teil II Nr. 1 vom 11.01.1936 auf S. 23 wiedergegeben. Hinsichtlich der Vertragsparteien nach aktuellem Stand wird auf die Einträge im vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B verwiesen. Bekanntmachung über den Beitritt Äthiopiens zu zwei Erklärungen der Ersten und zu zehn Abkommen der Zweiten Haager Friedenskonferenz. Das Kaiserreich Äthiopien ist beigetreten: I. Den auf der Ersten Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Erklärungen:
betreffend das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen (Reichsgesetzbl. 1901 S. 474) und
II. Den auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz am 18. Oktober 1907 unterzeichneten Abkommen:
über den Beginn der Feindseligkeiten (Reichsgesetzbl. 1910 S. 82),
Der Beitritt zu den Erklärungen zu I ist der Niederländischen Regierung mit Schreiben vom 9. August 1935 bekanntgegeben worden; die Erklärungen sind an diesem Tage für Äthiopien inkraft getreten. Die Anzeige über den Beitritt zu den Abkommen zu II ist bei der Niederländischen Regierung am 5. August 1935 eingegangen. Die Abkommen sind somit am 4. Oktpber 1935 für Äthiopien wirksam geworden. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen
vom 15. Juni 1905 (Reichsgesetzbl. S. 553) zu I und
Berlin, den 3. Januar 1936
Der Reichsminister des Auswärtigen
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