Homepage » Das Völkerrecht im Original › Bekanntmachung über eine Erklärung Österreichs zu den Abkommen und Erklärungen der ersten und zweiten Haager Friedenskonferenz vom 26.01.1938    

 

Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung im Reichsgesetzblatt,Teil II Nr. 5 vom 04.02.1938 auf S. 31 wiedergegeben. Hinsichtlich der Vertragsparteien nach aktuellem Stand wird auf die Einträge im vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B verwiesen.


Bekanntmachung über eine Erklärung Österreichs zu den Abkommen und Erklärungen der ersten und zweiten Haager Friedenskonferenz.

Die österreichische Bundesregierung hat der Königlich Niederländischen Regierung mit einer Note vom 25. Oktober 1937 mitgeteilt, daß Österreich anerkennt, durch die Übereinkommen und Erklärungen der ersten und zweiten Haager Friedenskonferenz von 1899 (Reichsgesetzbl. 1901 S. 393) und 1907 (Reichsgesetzbl. 1910 S. 5) insoweit gebunden zu sein, als diese im Namen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie gezeichnet und ratifiziert worden sind. (Bekanntmachung vom 10. September 1901 – Reichsgesetzbl. S. 482 – und vom 25. Januar 1910 – Reichsgesetzbl. S. 375.)

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 3. Januar 1936 (Reichsgesetzbl. II S. 23) und vom 17. März 1937 (Reichsgesetzbl. II S. 120).

Berlin, den 26. Januar 1938

Der Reichsminister des Auswärtigen
In Vertretung
von Mackensen

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