Homepage » Das Völkerrecht im Original › Bekanntmachung über den Geltungsbereich der auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen vom 10.07.1974    

 

Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 48 vom 15.08.1974 auf S. 1105 wiedergegeben. Hinsichtlich der Vertragsparteien nach aktuellem Stand wird auf die Einträge im vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B verwiesen.


Bekanntmachung über den Geltungsbereich der auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen

Fidschi hat in einer dem niederländischen Außenministerium am 2. April 1973 zugegangenen Note erklärt, daß es sich als Vertragspartner des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (Reichsgsetzbl. 1901 S. 393) sowie der Erklärungen

a) betreffend das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen (RGBl. 1901 S. 474),

b) betreffend das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken (RGBl. 1901 S. 478),

sämtlich vom 29. Juli 1899, betrachtet.

Die Geltung des Abkommens und der Erklärungen vom 29. Juli 1899 war vom Vereinigten Königreich auf dieses Gebiet erstreckt worden.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 10. September 1901 (RGBl. S. 482) und vom 14. Oktober 1970 (BGBl. II S. 1065).

Bonn, den 10. Juli 1974

Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. von Schenck

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