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Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1996, auf S. 2620 wiedergegeben. Hinsichtlich der Vertragsparteien nach aktuellem Stand wird auf den Eintrag im vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B verwiesen. Bekanntmachung über den Geltungsbereich des auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle Slowenien hat dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande in seiner Eigenschaft als Verwahrer des Abkommens vom 29. Juli 1899 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (RGBl. 1901 S. 393) am 5. September 1996 notifiziert, daß es sich als durch das vorstehende Abkommen gebunden betrachtet. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 6. Dezember 1984 (BGBl. 1985 II S. 51). Bonn, den 4. November 1996
Auswärtiges Amt
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