|
|
|
|
|
|
|
Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 51 vom 29.12.1998 auf S. 3012 wiedergegeben. Hinsichtlich der Vertragsparteien nach aktuellem Stand wird auf den Eintrag im vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B verwiesen. Bekanntmachung über den Geltungsbereich des auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle Kroatien hat dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande am 7. Oktober 1998 notifiziert, daß es sich als einer der Rechtsnachfolger des ehemaligen Jugoslawien als durch das Abkommen vom 29. Juli 1899 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (RGBl. 1901 S. 393) gebunden betrachtet. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. November 1996 (BGBl. II S. 2620). Bonn, den 25. November 1998
Auswärtiges Amt
|
|
|
|
|
|